Wir haben es geschafft! Die Stadt Cottbus hat sich für unsere Schule ausgesprochen! Das heißt: Die Schule des Zweiten Bildungsweges Cottbus bleibt Bestandteil der Bildungslandschaft in Cottbus. Unser Dank gilt allen Beteiligten, die uns in unserem Kampf unterstützt haben!

Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife (Klasse 9 und 10 - regulär 4 Semester)

Laut ZBWV vom 06. Juli 1998, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. September 2015 § 2 (1) dauert der Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife vier, höchstens sechs Semester (Höchstverweildauer).

Nach zwei Semestern (Jahrgangsstufe 9) kann der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife, nach vier Semestern (Jahrgangsstufen 9 und 10) der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife erworben werden.

 

Aufnahmebedingungen für den Beginn in der Jahrgangsstufe 9:

Es kann aufgenommen werden, wer

  • mindestens 17 Jahre alt ist,
  • die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat,
  • berufstätig* ist oder mindestens sechs Monate berufstätig* war und
  • mindestens ein Jahr den 1. Bildungsweg verlassen hat.

 

§ 7 (3) der o.g. ZBWV sagt aus, dass Bewerberinnen und Bewerber für den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife in der Regel in das erste Semester dieses Bildungsganges eintreten.

Sie können auf Antrag auch in ein höheres Semester aufgenommen werden, wenn nach erfolgter Beratung und aufgrund der vorgelegten Nachweise zu erwarten ist, dass sie dort erfolgreich mitarbeiten können.

 

Dann gelten folgende Aufnahmebedingungen:

Es kann aufgenommen werden, wer

  • das 18. Lebensjahr erreicht hat,
  • berufstätig* ist oder mindestens sechs Monate berufstätig* war und
  • den Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.

 

*Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.

Anerkannt werden Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz.

Die Führung eines Familienhaushaltes (z.B. Erziehung des Kindes/der Kinder im eigenen Haushalt) ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.

Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu drei Monaten berücksichtigt werden.

 

Folgendes ist für die Bewerbung notwendig:

Neben unten stehendem, vollständig ausgefülltem, Anmeldeformular reichen Sie Folgendes ein:

  • zwei aktuelle Passfotos,
  • einen vollständigen chronologisch aufgebauten Lebenslauf (lückenlose Auflistung aller schulischen und praktischen Tätigkeiten mit Monatsangaben),
  • die Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnis (1. Bildungsweg),
  • den Nachweis über eine 6 monatige Berufstätigkeit oder Ersatzzeiten (siehe *) sowie
  • den Nachweis über zwei erfolgte Masernimpfungen (siehe Anlagen unten).

Nichtmuttersprachler fügen bitte Folgendes hinzu:

  • eine aktuelle Kopie Ihres Ausweises sowie
  • den Nachweis über einen abgeschlossenen Sprachkurs B1.

 

Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine Mail:       Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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