Durch das Ablegen einer Nichtschülerprüfung wird ein staatlich anerkannter Bildungsabschluss durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben.
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
In Brandenburg ist das Ablegen einer Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schüler eine genehmigte aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen.
Die Themen Ihrer Prüfungsfächer entnehmen Sie bitte den gültigen Rahmenlehrplänen.
Bildungsserver-Rahmenlehrpläne Zweiter Bildungsweg
Gesetzliche Grundlage:
- Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 23. August 1997
Anmeldung:
- Der schriftliche Antrag zur Nichtschülerprüfung muss bis zum 1. November des jeweiligen Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, beim
Staatlichen Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1
03046 Cottbusvorliegen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- eine Übersicht über die bisherige Schullaufbahn einschließlich einer beglaubigten Abschrift des letzten Schulzeugnisses,
- eine Erklärung darüber, ob bereits früher eine Prüfung zum Erreichen dieses Abschlusses abgelegt wurde,
- eine Erklärung über die Wahl der Prüfungsfächer,
- eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Prüfung,
- Nachweis über den Ort der Wohnung durch ein gültiges Personaldokument.
Anforderungsniveau der schriftlichen und mündlichen Prüfungen:
- das Anforderungsniveau der Prüfung zum Erwerb der einfachen Berufsbildungsreife entspricht dem am Ende der Jahrgangsstufe 9,
- das Anforderungsniveau der Prüfung zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife entspricht dem am Ende der Jahrgangsstufe 10.
- das Anforderungsniveau der Prüfung zum Erwerb der Fachoberschulreife entspricht dem am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife.
Durchführung der schriftlichen Prüfungen
einfache Berufsbildungsreife/erweiterte Berufsbildungsreife
Prüfungsfächer:
- Deutsch (Prüfungszeit: 180 Minuten),
- Mathematik (Prüfungszeit: 120 Minuten),
- in einem, vom Prüfling aus den Lernbereichen Gesellschaftswissenschaften (Politische Bildung, Geographie, Geschichte) oder Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie), gewählten dritten Prüfungsfach. Als drittes Prüfungsfach kann auch eine Fremdsprache gewählt werden (Prüfungszeit: 180 Minuten).
Fachoberschulreife
Prüfungsfächer:
- Deutsch (Prüfungszeit: 240 Minuten),
- Mathematik (Prüfungszeit: 180 Minuten),
- eine Fremdsprache (Prüfungszeit: 120 Minuten)
Die schriftlichen Prüfungen werden ab Mai des laufenden Schuljahres durchgeführt.
Durchführung der mündlichen Prüfungen
einfache Berufsbildungsreife/erweiterte Berufsbildungsreife
3 Prüfungsfächer:
- eine Prüfung aus dem Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) und
- eine Prüfung aus dem Lernbereich Gesellschaftswissenschaftlichen (Politische Bildung, Geographie, Geschichte),
- auf Antrag des Prüflings kann eine Fremdsprache als drittes Prüfungsfach gewählt werden.
Fachoberschulreife
5 Prüfungsfächer:
- eine Fremdsprache,
- eines der Fächer Deutsch oder Mathematik,
- eine Prüfung aus dem Lernbereich Gesellschaftswissenschaftlichen (Politische Bildung, Geographie, Geschichte),
- eine Prüfung aus dem naturwissenschaftlich-technisch-informationstechnischen Bereich (Biologie, Physik, Chemie, Informatik) und
- ein weiteres Fach der Sekundarstufe I nach Wahl, das noch nicht schriftlich geprüft worden ist.
Die mündlichen Prüfungen werden nach bestandener schriftlicher Prüfung ab Juni des laufenden Schuljahres durchgeführt.
Eine Konsultation für mögliche organisatorische Fragen wird im Januar des laufenden Schuljahres durchgeführt. Hierzu informiert das Staatliche Schulamt Cottbus.